Winter ? - Aber sicher !
Immer zuverlässig für Sie da.
Vom 1. November bis 31. März erledigen wir die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Parkplätzen und Flächen gemäß der jeweiligen
Stadt- oder Gemeindeverordnung.
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlässige Erscheinen beim Kunden hat für uns oberste Priorität.
Dabei sind für uns Gewerbliche- und Privatkunden gleichermaßen wichtig.
Ein gut sortierter Fuhrpark mit Schneeräumer, Kleintransporter und entsprechenden Maschinen garantiert Ihnen eine sachgemäße und
termingerechte Ausführung.
• Gehwege
• Häuserfronten
• Parkflächen
• Zufahrten
• etc.