Winter ? - Aber sicher !

Immer zuverlässig für Sie da.

Vom 1. November bis 31. März erledigen wir die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen, Parkplätzen und Flächen gemäß der jeweiligen

Stadt- oder Gemeindeverordnung.

 

Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, sowie das rechtzeitige und zuverlässige Erscheinen beim Kunden hat für uns oberste Priorität.


Dabei sind für uns Gewerbliche- und Privatkunden gleichermaßen wichtig.

 

Ein gut sortierter Fuhrpark mit Schneeräumer, Kleintransporter und entsprechenden Maschinen garantiert Ihnen eine sachgemäße und

termingerechte Ausführung.

 

Gehwege

Häuserfronten

Parkflächen

Zufahrten

etc.